Zentraler Betriebshof Gladbeck

Ein Unternehmen der Stadt Gladbeck

Unsere Leistungen

Zuverlässig · Wirtschaftlich · Umweltgerecht

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Abfallwirtschaft

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Reinigung &
Winterdienst

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Grünflächen &
Baumschutz

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Friedhöfe &
Bestattungen

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Aktuelles

­ 27.03.2025 Standsicherheitsprüfungen der Grabsteine und Entfernung provisorischer Grabmale auf den städtischen Friedhöfe Der ZBG weist darauf hin, dass vom 5. bis 30. Mai 2025 die jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabsteine auf den drei städtischen Friedhöfen durchgeführt wird. Im Rahmen dieser Überprüfung werden instabile Grabsteine aus Sicherheitsgründen überprüft und falls erforderlich gesichert oder umgelegt. Diese Maßnahme dient der Sicherheit auf den Friedhöfen und dem Schutz aller Besuchenden. Laut Friedhofssatzung sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet, Grabmale und bauliche Anlagen verkehrssicher zu halten. Für den Fall, dass Maßnahmen zur Standsicherheit erforderlich sind, werden die Nutzungsberechtigten gesondert dazu angeschrieben. Zudem möchten wir gleichzeitig daran erinnern, dass ab dem 06.05.2024 alle vorüber-gehenden Grabmale, die bereits länger als zwei Jahre auf den Grabstellen platziert sind, durch die Mitarbeitenden der städtischen Friedhöfe entfernt werden. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Friedhofs- und Bestattungswesen gerne zur Verfügung. ­ 17.03.2025 Wiederaufnahme des Betriebs nach dem Streik Nach einer streikbedingten Schließung in der vergangenen Woche läuft unser Betrieb nun wieder regulär. Der Recyclinghof ist heute bis 15:30 Uhr geöffnet. Auch die Müllabfuhr im Bezirk 1 findet wie gewohnt statt – alle Tonnen werden planmäßig geleert. Die vereinbarten Sperrmülltermine vom vergangenen Dienstag werden heute nachgeholt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns, Ihnen unseren Service wieder uneingeschränkt anbieten zu können! ­ 15.03.2025 Nächster Service-Samstag am 05. April Da Annahmemöglichkeiten auf dem Wertstoffhof beschränkt sind, bitten wir, bei der Entsorgung von Grünabfällen einige erforderliche Spielregeln zu beachten: - Gartenabfälle müssen in Säcken bis max. 100 l oder vergleichbaren Gefäßen (Speisfässer, Körbe etc.) angeliefert werden. Der Gartenabfall muss über einen Auftritt von oben in Container eingefüllt werden. Loses Material aus Anhängern oder LKW kann nicht verladen werden. - Die Anlieferung von 1 Kubikmeter pro Haushalt und Tag ist gebührenfrei. Darüber hinaus werden Gartenabfälle gegen Gebühr angenommen. Für Gartenabfall je angefangene 100 l über 1 Kubikmeter hinaus müssen 3,80 € Entsorgungsgebühr bezahlt werden. Die gesamte Anlieferungsmenge ist allerdings auf maximal 2 Kubikmeter beschränkt. - Angenommen wird nur nichtsperriger Gartenabfall wie Rasenschnitt, Laub, kleingeschnittener Ast- und Heckenschnitt. Sperrige Gartenabfälle, wie Stämme, dickere Äste und Wurzeln, können nicht abgegeben werden. Dafür bietet der ZBG Sammeltermine im Frühjahr und Herbst an. - Den Anordnungen unseres Personals auf dem Gelände ist unbedingt Folge zu leisten. Selbstverständlich steht auch der Umweltbrummi für die Abgabe von Problemabfällen wie Lacke, Farben, Batterien u.ä, wieder vor Ort. Aufgrund verschärfter Vorschriften müssen künftig Elektrogeräte, die Lithium-Ionen-Batterien oder -zellen enthalten, gesondert gesammelt werden. Wir bitten daher um Unterstützung, indem problemlos entfernbare Batterien und Akkus allen elektrischen und elektronischen Geräten vor Anlieferung am Wertstoffhof entnommen werden. Diese Zellen selbst können natürlich auch abgegeben werden. Geräte, bei denen Batterien und Akkus nicht entnommen werden können (z.B. elektrische Zahnbürsten, Rasierer oder MP3-Player) werden getrennt von den anderen Geräten angenommen. Die Mitarbeiter am Wertstoffhof stehen mit Informationen selbstverständlich zur Verfügung. Wir bitten darum, nur kleinere Mengen Sperrmüll anliefern. Für größere Mengen muss direkt am Wertstoffhof, telefonisch unter 02043 / 99 24 67 oder per E-Mail: ed.kcebdalg-bz(ta)tugrreps ein Abholtermin vereinbart werden.
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Wir sind für Sie da!

Öffnungszeiten Kundencenter

Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

­ +49 2043 / 99 27 99

Sprechzeiten Sperrmüllhotline

Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:30 Uhr

­ +49 2043 / 99 24 67

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