Alle News und Infos auf einen Blick

Aktuelles beim ZBG

­ 27.03.2025 Standsicherheitsprüfungen der Grabsteine und Entfernung provisorischer Grabmale auf den städtischen Friedhöfe Der ZBG weist darauf hin, dass vom 5. bis 30. Mai 2025 die jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabsteine auf den drei städtischen Friedhöfen durchgeführt wird. Im Rahmen dieser Überprüfung werden instabile Grabsteine aus Sicherheitsgründen überprüft und falls erforderlich gesichert oder umgelegt. Diese Maßnahme dient der Sicherheit auf den Friedhöfen und dem Schutz aller Besuchenden. Laut Friedhofssatzung sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet, Grabmale und bauliche Anlagen verkehrssicher zu halten. Für den Fall, dass Maßnahmen zur Standsicherheit erforderlich sind, werden die Nutzungsberechtigten gesondert dazu angeschrieben. Zudem möchten wir gleichzeitig daran erinnern, dass ab dem 06.05.2024 alle vorüber-gehenden Grabmale, die bereits länger als zwei Jahre auf den Grabstellen platziert sind, durch die Mitarbeitenden der städtischen Friedhöfe entfernt werden. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Friedhofs- und Bestattungswesen gerne zur Verfügung. ­ 17.03.2025 Wiederaufnahme des Betriebs nach dem Streik Nach einer streikbedingten Schließung in der vergangenen Woche läuft unser Betrieb nun wieder regulär. Der Recyclinghof ist heute bis 15:30 Uhr geöffnet. Auch die Müllabfuhr im Bezirk 1 findet wie gewohnt statt – alle Tonnen werden planmäßig geleert. Die vereinbarten Sperrmülltermine vom vergangenen Dienstag werden heute nachgeholt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns, Ihnen unseren Service wieder uneingeschränkt anbieten zu können! ­ 15.03.2025 Nächster Service-Samstag am 05. April Da Annahmemöglichkeiten auf dem Wertstoffhof beschränkt sind, bitten wir, bei der Entsorgung von Grünabfällen einige erforderliche Spielregeln zu beachten: - Gartenabfälle müssen in Säcken bis max. 100 l oder vergleichbaren Gefäßen (Speisfässer, Körbe etc.) angeliefert werden. Der Gartenabfall muss über einen Auftritt von oben in Container eingefüllt werden. Loses Material aus Anhängern oder LKW kann nicht verladen werden. - Die Anlieferung von 1 Kubikmeter pro Haushalt und Tag ist gebührenfrei. Darüber hinaus werden Gartenabfälle gegen Gebühr angenommen. Für Gartenabfall je angefangene 100 l über 1 Kubikmeter hinaus müssen 3,80 € Entsorgungsgebühr bezahlt werden. Die gesamte Anlieferungsmenge ist allerdings auf maximal 2 Kubikmeter beschränkt. - Angenommen wird nur nichtsperriger Gartenabfall wie Rasenschnitt, Laub, kleingeschnittener Ast- und Heckenschnitt. Sperrige Gartenabfälle, wie Stämme, dickere Äste und Wurzeln, können nicht abgegeben werden. Dafür bietet der ZBG Sammeltermine im Frühjahr und Herbst an. - Den Anordnungen unseres Personals auf dem Gelände ist unbedingt Folge zu leisten. Selbstverständlich steht auch der Umweltbrummi für die Abgabe von Problemabfällen wie Lacke, Farben, Batterien u.ä, wieder vor Ort. Aufgrund verschärfter Vorschriften müssen künftig Elektrogeräte, die Lithium-Ionen-Batterien oder -zellen enthalten, gesondert gesammelt werden. Wir bitten daher um Unterstützung, indem problemlos entfernbare Batterien und Akkus allen elektrischen und elektronischen Geräten vor Anlieferung am Wertstoffhof entnommen werden. Diese Zellen selbst können natürlich auch abgegeben werden. Geräte, bei denen Batterien und Akkus nicht entnommen werden können (z.B. elektrische Zahnbürsten, Rasierer oder MP3-Player) werden getrennt von den anderen Geräten angenommen. Die Mitarbeiter am Wertstoffhof stehen mit Informationen selbstverständlich zur Verfügung. Wir bitten darum, nur kleinere Mengen Sperrmüll anliefern. Für größere Mengen muss direkt am Wertstoffhof, telefonisch unter 02043 / 99 24 67 oder per E-Mail: ed.kcebdalg-bz(ta)tugrreps ein Abholtermin vereinbart werden.

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­ 13.01.2025 Sichere Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus: Brandgefahr vermeiden und Umwelt schützen Immer wieder führen nicht getrennt entsorgte Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien zu gefährlichen Bränden auf Wertstoff- und Recyclinghöfen. Diese Vorfälle gefährden nicht nur Menschen und die Umwelt, sondern könnten durch eine fachgerechte Entsorgung leicht vermieden werden. Trotz dieser Risiken bieten Lithium-Ionen-Akkus viele Vorteile: Sie zeichnen sich durch eine hohe Energiedichte, geringe Selbstentladung und lange Lebensdauer aus. Diese Eigenschaften machen sie unverzichtbar für viele moderne Anwendungen. Allerdings ist ein großer Nachteil die erhöhte Brandgefahr bei unsachgemäßer Nutzung sowie die zwingend notwendige fachgerechte Entsorgung. Lithiumhaltige Akkus dürfen niemals im Hausmüll entsorgt werden. Dieses Verbot wird durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien oder deren Verpackung verdeutlicht. Stattdessen müssen sie an Sammelstellen abgegeben werden, beispielsweise in Altbatterie-Sammelboxen im Handel. Diese Erklärung stellt die Vorteile der Akkus klar heraus und weist gleichzeitig darauf hin, wie wichtig die richtige Entsorgung ist, um Brände zu vermeiden. Rückgabevorschriften: • Endnutzerpflicht: Nutzende sind gesetzlich verpflichtet, alle Altbatterien und Altakkus, einschließlich beschädigter oder defekter Batterien, an Sammelstellen zurückzugeben. • Händlerpflicht: Händler, die Batterien verkaufen, müssen Altbatterien der gleichen Art (z. B. Geräte-, Fahrzeug-, oder Industriebatterien) kostenlos zurücknehmen, sofern sie diese im Sortiment führen oder geführt haben. Rückgabe stellen erkennt man am Logo "Batterierücknahme". Akkus bis 500 Gramm können auch am Wertstoffhof des ZBG abgegeben werden. Verantwortungsvolle Entsorgung der Altbatterien! Lithium-Ionen-Akkus können bei unsachgemäßer Handhabung Brände auslösen. Ihre Rückgabe an Sammelstellen ermöglicht zudem das Recycling wertvoller Rohstoffe, wodurch Umweltbelastungen reduziert werden. Indem Sie Batterien korrekt entsorgen, tragen Sie aktiv zum Umweltschutz und zur Sicherheit bei. Sicherheitsaspekte bei der Entsorgung: Vor Beschädigung schützen (Stöße, Schläge vermeiden). Nicht in feuchten, heißen oder sonnigen Umgebungen lagern oder laden, um Schäden und Risiken zu minimieren. Beschädigte Batterien: Verformte, aufgeblähte, ausgelaufene oder anderweitig beschädigte Batterien sollten sicher transportiert werden. Kleben Sie die Pole ab und verwenden Sie ein dicht verschließbares Transportgefäß, z. B. ein fester Beutel, wie Gefrierbeutel oder Zipperbeutel. Bringen Sie defekte Batterien direkt zu einer Sammelstelle, um Gefahren zu minimieren!
­ 07.01.2025 Digitale Nutzung des Abfallkalenders 2025: Komfortabel, nachhaltig und praktisch Der Abfuhrkalender 2025 erfreut sich in digitaler Form immer größerer Beliebtheit. Aus diesem Grund wird die Druckausgabe des Kalenders ab 2025 nicht mehr an alle Haushalte verteilt. Stattdessen wird lediglich eine kleine Auflage gedruckt, die an ausgewählten Standorten zur Abholung bereitsteht. Die digitale Nutzung des Abfallkalenders bietet zahlreiche Vorteile: Mit der Möglichkeit zur Synchronisation mit Smartphone-Kalendern, einem Erinnerungsservice und automatischen Benachrichtigungen hilft die digitale Version dabei, keinen Termin mehr zu verpassen. Sie punktet zudem in Sachen Komfort und Umweltfreundlichkeit. Einfach auf den unten stehenden Link klicken und die Adresse eingeben! Oder die Gladbeck-App herunterladen. In der Rubrik „Abfallkalender“ erinnert die App Sie an die Leerung der Tonnen am Folgetag – praktisch und unkompliziert. Mit der Reduzierung der gedruckten Auflage möchten wir nicht nur der steigenden Nachfrage nach digitalen Lösungen gerecht werden, sondern auch einen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten. Der Umstieg auf den digitalen Abfallkalender ist ein wichtiger Schritt, um Papierverbrauch und Umweltbelastung zu reduzieren. So wird die nachhaltige Entwicklung gefördert und gleichzeitig der Komfort für die Gladbeckerinnen und Gladbecker verbessert. Nutzen Sie die Vorteile der digitalen Version und bleiben Sie stets informiert – bequem, einfach und umweltbewusst!
­ 12.12.2024 Vandalismus auf dem Friedhof Rentfort: Aufruf zur Mithilfe Gestern wurde der Friedhof Rentfort Opfer von Vandalismus. Unbekannte zerstörten auf etwa 20 Gräbern Grablichter und -platten, indem sie Grablaternen abtraten. Ob es sich dabei um reinen Vandalismus oder gezielten Diebstahl handelt, ist derzeit unklar. Die Beschädigungen sind erheblich. Die abgetretenen Laternen lagen verstreut auf dem Friedhof. Einige der beschädigten und herumliegenden Lampen wurden von den Mitarbeitenden des Friedhofs eingesammelt und sicher im Wärterhäuschen verwahrt. Beschädigte Lampen, die noch an den Grabplatten oder Betonsockeln befestigt sind, wurden vorerst auf den Gräbern belassen. Die betroffenen Grabbesitzer werden von der Friedhofsverwaltung schriftlich informiert. Da für die Herrichtung und die Instandhaltung die Verfügungs-, bzw. Nutzungsberechtigten verantwortlich sind, bitten wir die Betroffenen, sich direkt an die Polizei zu wenden und dort Anzeige zu erstatten. Vor dem Hintergrund dieser alarmierenden Entwicklung appelliert der ZBG erneut an alle Bürgerinnen und Bürger, Hinweise zur Aufklärung dieser Taten beizusteuern. Selbst kleinste Beobachtungen könnten entscheidend sein, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter:innen führen, setzt der ZBG eine Belohnung von 1.000 € aus. Hinweise auf die Täter:innen nimmt die örtlich zuständige Polizeibehörde unter der Rufnummer 0800/2361 111 oder der ZBG unter 02043/ 99 2799 entgegen.
­ 11.12.2024 Heimatverein Gladbeck zu Besuch beim Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) Am 22.11.2024 besuchte der Heimatverein Gladbeck den ZBG, um einen umfassenden Einblick in die Abläufe und Aufgaben des Betriebshofes zu erhalten. Der Rundgang mit der Betriebsleitung bot den Besuchern die Möglichkeit, zentrale Bereiche der Einrichtung kennenzulernen und dabei Einblicke in die Aufgaben des ZBG zu gewinnen. Im Rahmen der Besichtigung wurden unter anderem die Papierpresse, der Waschplatz, der Wertstoffhof, das Salzlager, das Tonnenlager sowie die Fahrzeughallen vorgestellt. Besonders großes Interesse weckte die neue elektrische Kehrmaschine, die als Highlight des Rundgangs präsentiert wurde. Diese innovative Anschaffung unterstreicht unser Engagement für nachhaltige und moderne Arbeitsweisen. Die Teilnehmer des Heimatvereins zeigten sich beeindruckt von der Vielfalt der Aufgabenbereiche des ZBG. Jeder hat auf seine Weise Berührungspunkte mit den Leistungen des Betriebshofes – sei es durch die Straßenreinigung, die Abfallentsorgung oder den Winterdienst. Während der Führung wurde detailliert erklärt, wie der Betriebshof den Winterdienst effizient organisiert. Die Betriebsleitung des ZBG betonte während des Besuchs die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern Gladbecks, um die Stadt sauber, sicher und lebenswert zu halten. Der Heimatverein bedankte sich herzlich für die informative Führung und das Engagement des ZBG-Teams. Mit diesem Besuch konnte der Heimatverein Gladbeck einen Blick hinter die Kulissen werfen und die umfangreichen Leistungen des ZBG noch besser verstehen. Eine Erfahrung, die sicherlich in Erinnerung bleibt und die Wertschätzung für die Arbeit des Betriebshofes weiter steigert.

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Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

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