Wir brauchen Bäume als Sauerstoffspender und Luftfilter. Nicht zuletzt sorgen sie auch für eine verbesserte Lebensqualität.
In Gladbeck – und in fast allen anderen Städten auch – sind Bäume deshalb unter Schutz gestellt. Das gilt nicht nur für Straßenbäume, sondern auch für Bäume auf privaten Grundstücken.
Die in der Baumschutzsatzung zusammengestellten Regeln sollen verhindern, dass gesunde Bäume gefällt oder nach Gutdünken des/der Grundstückseigentümer:in unsachgemäß zurückgeschnitten werden. Natürlich schränkt die Baumschutzsatzung die Grundstückseigentümer:innen in ihren Rechten ein, aber geringe persönliche Beeinträchtigungen rechtfertigen keine Fällung eines Baumes.