Mit den Gestaltungsvorschriften soll das Gesamtbild eines Friedhofs gewahrt werden. Deshalb sollen insbesondere Gestaltungen vermieden werden, die von den Benutzern der übrigen Grabstätten als störend empfunden werden könnten.
Auf dem Friedhof Gladbeck-Brauck steht ein Bereich ohne besondere Gestaltungsvorschriften zur Verfügung. Die Möglichkeit zur individuellen Grabgestaltung ist hier - unter Beachtung der Würde des Ortes und der Persönlichkeitsrechte von Angehörigen und Besuchern – umfangreicher als auf den übrigen Grabfeldern.
Falls Sie bereits eine Grabstelle, ein Grabmal oder eine Grabbepflanzung ins Auge gefasst haben, erkundigen Sie sich daher bei der Friedhofsverwaltung, welche Gestaltungsvorschriften für die Grabstelle gelten. Damit vermeiden Sie spätere Konflikte und sorgen dafür, dass das Grab mit dem Grabmal und der Bepflanzung Ihrer Wahl geschmückt werden kann.