Biotonne

Küchen- und Gartenabfälle sind zu wertvoll, um einfach weggeworfen zu werden. Abfälle, welche über die Restmülltonne entsorgt werden, bestehen häufig zu 50% aus Küchen- und Gartenabfällen. Diese Abfälle sind wiederverwertbar und daher getrennt in der Biotonne zu sammeln oder – noch besser – auf dem Kompost im eigenen Garten.

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Kein Plastik in die Biotonne!

Bitte werfen Sie keine Plastiktüten in die Biotonne, auch keine biologisch abbaubaren. Die Bioabfälle zersetzen sich bei der Kompostierung sehr viel schneller als diese Tüten. Plastiktüten und Biobeutel sorgen bei der Kompostierung für erhebliche Probleme und müssen aufwändig aussortiert werden.

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Die Nutzung einer Biotonne ist ökologisch sinnvoll, denn es werden nachhaltig Kompost und Biogas durch Kompostierung und Vergärung der Bioabfälle erzeugt. Darüber hinaus kann die Nutzung einer Biotonne den Bürger:innen auch finanzielle Vorteile einbringen. Bei Nutzung einer Biotonne oder bei der Kompostierung dieser Abfälle im eigenen Garten kann das Pflichtvolumen für den Restabfall von 25 Litern auf 15 Liter pro Person und Woche reduziert werden.

Bei einer sogenannten Eigenkompostierung im eigenen Garten ist darauf zu achten, dass der erzeugte Kompost gänzlich im eigenen Garten verarbeitet wird. Sollte dies zutreffen, belohnt der ZBG diese Eigenkompostierungen mit dem Eigenkompostierrabatt auf die Restabfallgebühren.

Biotonnen kann der/die Grundstückseigentümer:in oder eine beauftragte Hausverwaltung schriftlich, per Mail oder einfach telefonisch beim ZBG bestellen. Ein Antrag durch Mieter:innen ist nicht möglich.

Eine Eigenkompostierung kann ebenfalls schriftlich, per Mail oder telefonisch angezeigt werden und wird durch den ZBG überprüft.

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Gebühren

Auf Grundlage des wöchentlich vorhandenen Restabfallvolumens wird die Biotonne gebührenfrei zur Verfügung gestellt. So kann beispielsweise ein/eine Grundstückseigentümer:in, der/die einen 120 Liter-Restabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung nutzt, auch einen Biobehälter gebührenfrei bis zu 120 Litern ordern.

Hier ein Beispiel:

Ein 5-Personenhaushalt benutzt einen 120 Liter-Restabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung und möchte in Zukunft auch eine Biotonne benutzen. Das Restabfallbehältervolumen kann - falls gewünscht - auf 80 Liter gesenkt werden. Die Gebühr für die Abfallbeseitigung verringert sich, da statt des bisherigen 120 Liter-Restabfallbehälters nur noch der 80 Liter-Behälter Gebührengrundlage ist. Zugestellt wird dann gebührenfrei eine 80 Liter-Biotonne.

Auf Wunsch werden aber auch über den/die kostenfreien Bioabfallbehälter hinaus größere oder zusätzliche Biobehälter bereitgestellt. Pro 20 l zusätzliches Bioabfallvolumen über das wöchentliche Abfallvolumen hinaus beträgt die jährliche Gebühr in 2024 23,10 €.

Hier finden Sie die aktuellen Abfallgebühren

Gebührenübersicht

Das gehört in die Biotonne

Küchenabfälle

  • Obst-, Gemüse-, Brot- und sonstige Essens- und Fleischabfälle (auch gekocht)
  • verdorbene Lebensmittel ohne Umverpackung
  • Teebeutel und Kaffeefilter
  • Schalen von Früchten, Nüssen und Eiern
  • Knochen und Fischgräten
  • Kleintierstreu mit Ausnahme von Katzenstreu aller Art

Gartenabfälle

  • Obst- und Gemüseabfälle, Fallobst
  • Rasen-, Baum- und Strauchschnitt
  • Laub
  • Blumen- und Pflanzenreste
  • Unkraut

Das gehört nicht in die Biotonne

  • Sammelbeutel aus Plastik (auch biologisch abbaubar oder kompostierbar)
  • Binden und Windeln
  • Kehricht
  • Hochglanzpapier von Katalogen und Zeitschriften
  • Steine/Sand/Erde
  • Staubsaugerbeutel
  • Zigarettenkippen und -asche
  • Tapetenreste
  • Textilien
  • Bauschutt
  • Holz- und Kohlenasche

Tipps und Tricks im Umgang mit der Biotonne

  • Wickeln Sie Ihren Bioabfall in Zeitungspapier oder Küchenkrepp ein. Oder nutzen Sie Bioabfalltüten aus Papier. Dies ist besonders im Winter wichtig, damit die durch die Fäulnis austretenden Flüssigkeiten nicht mit den Abfällen in der Biotonne festfrieren. Zudem hat dies den positiven Nebeneffekt, dass dies der Madenbildung entgegenwirkt, weil Fliegen Ihre Eier nicht direkt auf den Abfall (z.B. Fleischreste) legen können.
  • Stellen Sie die Biotonne möglichst an einem schattigen Standort auf. So können Gerüche verringert werden.
  • Abfalltüten aus Plastik haben in der Biotonne nichts zu suchen, da sie nicht kompostierbar sind. Auch nicht solche, die als biologisch abbaubar oder kompostierbar ausgezeichnet sind.
  • Kleintierstreu ist nicht immer kompostierbar. Achten Sie auf den Hinweis des Herstellers. Nichtkompostierbares Kleinstreu gehört in die Restabfalltonne ebenso wie alle Arten von Katzenstreu
  • Lassen Sie feuchte Bioabfälle (z.B. Rasenschnitt, Kaffeefilter) erst antrocknen. So vermeiden Sie eine hohe Feuchtigkeit in der Biotonne und damit Fäulnisprozesse und Geruchsbildung.
  • Stellen Sie das Gefäß im Sommer bei hohen Temperaturen unmittelbar nach der Leerung kurzzeitig geöffnet in die Sonne. So trocknet das Gefäß vollständig und Gärprozesse und Geruchsbildung werden verringert.
Zusätzliche Infos zur Biotonne finden Sie unter www.aktion-biotonne-deutschland.de oder unter www.wirfuerbio.de

Ansprechpartner

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Zentraler Betriebshof Gladbeck

­ ed.kcebdalg-bz(ta)gbz
­ 02043 / 99 27 99

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