Wichtig zu beachten
Wenn sich in ausgedienten Elektrogeräten herausnehmbare Batterien oder Akkus befinden, die nicht fest eingebaut sind, wie beispielsweise in Akkuschraubern, Kameras und kabellosen Tastaturen, ist es wichtig, diese vor der Entsorgung zu entfernen und separat zu entsorgen. Hierfür steht ein spezieller Sammelbehälter für Batterien zur Verfügung, um eine umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten.
Elektroaltgeräteentsorgung
In Elektro- und Elektronikaltgeräten (E-Altgeräte) sind viele Rohstoffe und seltene Erden/Metalle enthalten. Wer sich von seinen E-Geräten trennen will, sollte deshalb unbedingt vorher prüfen, ob die Geräte weiterverwendet werden können. So kann das Gerät etwa privat verschenkt werden oder auf Tausch- oder Versteigerungsbörsen sowie in Second-Hand-Kaufhäusern noch einen Obolus einspielen – kurz: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, E-Geräte abzugeben und so eine Weiternutzung zu ermöglichen.
Wird das Gerät nicht einer Weiterverwendung zugeführt, dürfen die Geräte auf keinen Fall in der Restmülltonne , aber auch nicht in der Wertstofftonne entsorgt werden.
Bitte richtig entsorgen!
Nur wenn E-Altgeräte richtig entsorgt und verwertet werden, können aus den Bestandteilen sogenannte
Sekundärrohstoffe (Metalle, Kunststoffgranulate) erzeugt werden. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Ressourcenschutz.
Kommunale Annahmestellen (Wertstoffhöfe)
E-Altgeräte dürfen deshalb nur an kommunalen Annahmestellen und bei Herstellern oder beim Händler abgegeben werden.
Entsorgung in der Natur? Bitte nicht!
E-Altgeräte dürfen nicht in der Natur entsorgt oder ausgeschlachtet werden – dies gefährdet die Umwelt
und im Zweifel auch unmittelbar die Gesundheit, da gefährliche Inhaltsstoffe aus den E-Altgeräten in
die Umwelt dringen können (etwa Quecksilber aus zerbrochenen Leuchtstoffröhren, PCB aus Kondensatoren, FCKW aus alten Kühlschränken, wenn der Kompressor entfernt wird, etc.).
Entsorgung in der Restmülltonne? Bitte nicht!
Werden E-Altgeräte über die Restmülltonne entsorgt, besteht das Risiko von Bränden, insbesondere bei E-Altgeräten mit Batterien, auch können schädliche Substanzen beim Bruch von Geräten austreten. Zudem gehen wertvolle Rohstoffe für das Recycling verloren.
Händler
Des Weiteren sind auch bestimmte Händler von E-Geräten zur Rücknahme von Altgeräten unter
bestimmten Bedingungen verpflichtet:
• Händler mit einer Verkaufsfläche für E-Geräte von mindestens 400m² sowie
• Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft E-Geräte anbieten.
Diese müssen in folgenden Fällen Altgeräte aus privaten Haushalten annehmen:
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Kunden muss ein Altgerät des Kunden der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückgenommen werden,
2. auf Verlangen des Kunden müssen Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückgenommen werden; die Rücknahme
darf nicht an den Kauf eines neuen E-Gerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Auch der Onlinehandel, der über Lager- und Versandflächen in den oben genannten Größen verfügt, muss E-Altgeräte in oben genanntem Umfang zurücknehmen. Bei der Auslieferung von neuen Kühlgeräten/Wärmeüberträgern, Großgeräten (Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) bzw. Bildschirmgeräten (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten) besteht die Pflicht der Rücknahme eines entsprechenden alten Geräts. Die Erfüllung der sonstigen Rücknahmepflichten muss der Online-Handel durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten.