Friedhof Gladbeck-Rentfort
Der ZBG weist darauf hin, dass vom 5. bis 30. Mai 2025 die jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabsteine auf den drei städtischen Friedhöfen durchgeführt wird. Im Rahmen dieser Überprüfung werden instabile Grabsteine aus Sicherheitsgründen überprüft und falls erforderlich gesichert oder umgelegt. Diese Maßnahme dient der Sicherheit auf den Friedhöfen und dem Schutz aller Besuchenden.
Laut Friedhofssatzung sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet, Grabmale und bauliche Anlagen verkehrssicher zu halten. Für den Fall, dass Maßnahmen zur Standsicherheit erforderlich sind, werden die Nutzungsberechtigten gesondert dazu angeschrieben.
Zudem möchten wir gleichzeitig daran erinnern, dass ab dem 06.05.2024 alle vorüber-gehenden Grabmale, die bereits länger als zwei Jahre auf den Grabstellen platziert sind, durch die Mitarbeitenden der städtischen Friedhöfe entfernt werden.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Friedhofs- und Bestattungswesen gerne zur Verfügung.
Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:30 Uhr