Der ZBG ist für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortslagen verantwortlich. Diese Flächen werden nach einem Dringlichkeitsplan geräumt und gestreut. Das heißt wichtige Verkehrswege und –plätze werden vorrangig behandelt, so dass in kleineren Seitenstraßen der Winterdienst erst später erfolgen kann.
Private Eigentümer:innen haben eine Räum- und Streupflicht für öffentliche Flächen, welche an ihr Grundstück angrenzen und für die ihnen die Reinigungspflicht gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gladbeck übertragen wurde. Bei diesen Flächen handelt es sich um Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege sowie bestimmte verkehrsberuhigte Straßen.
Grundsätzlich gilt: Wer für die Straßen- und Gehwegreinigung zuständig ist, macht auch den Winterdienst!