Belegung: ein Sarg
Reihengräber werden der Reihe nach mit einem Sarg für 25 Jahre belegt. Eine Verlängerung oder Auswahl der Lage ist nicht möglich. Nach Ende der Ruhefrist werden die Grabstellen eingeebnet.
Selbstpflege für Sarggrabstätten: persönliche Betreuung möglich
Belegung: ein Sarg
Reihengräber werden der Reihe nach mit einem Sarg für 25 Jahre belegt. Eine Verlängerung oder Auswahl der Lage ist nicht möglich. Nach Ende der Ruhefrist werden die Grabstellen eingeebnet.
Belegung: ein Sarg
Für Kinderbeisetzungen (bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) stehen gesonderte Reihengrabfelder zur Verfügung. Es besteht die Pflicht zur dauerhaften Pflege und Unterhaltung.
Belegung: ein Sarg und zwei Urnen pro Grabstelle
Wahlgrabstätten können mehrere Grabstellen beinhalten. Größe und Lage der Grabstätte können, je nach Verfügbarkeit, nach individuellen Wünschen bestimmt werden. Die Nutzungszeit beträgt 33 Jahre und kann immer wieder verlängert werden. Diese umfasst neben dem Recht zur Gestaltung der Grabstelle auch die Pflicht zur dauerhaften Pflege und Unterhaltung.
Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:30 Uhr