Hierfür setzt der ZBG mehrere Groß- und Kleinkehrmaschinen ein, welche in einem gewissen Reinigungsrhythmus kontinuierlich für Sauberkeit im Stadtgebiet sorgen.
Weitere Reinigungsleistungen werden im Zusammenhang mit Einzelveranstaltungen wie Stadtfesten, Wochenmärkten, Karnevalsumzügen, Radrennen, Triathlon usw. erbracht.
Jedoch nicht alle öffentlichen Straßen werden durch den ZBG gereinigt. Bestimmte verkehrsberuhigte Bereich und Stichstraßen sind von der Reinigungspflicht des ZBG ausgenommen. In diesen Bereichen muss die Reinigung der Fahrbahn durch die anliegenden Grundstückseigentümer:innen erbracht werden. Grundlage dieser Aufteilung ist die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Gladbeck (s.u.). Die betreffenden Straßen können Sie dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung unter Ziffer 6 entnehmen.