Aus der früheren „Müllabfuhr“ entstand im Jahr 2001 der „Zentrale Betriebshof Gladbeck“, kurz „ZBG“ genannt.
Gegründet wurde der Betriebshof in der Rechtsform eines Eigenbetriebes mit der Struktur der finanziellen, organisatorischen und personellen Selbstständigkeit der Betriebsleitung zur Sicherung einer wirtschaftlichen Betriebsführung. Die Umwandlung in einen Eigenbetrieb machte den Weg frei für eine flexible Ausrichtung des Unternehmens, die den sozialen und umweltorientierten Ansprüchen ebenso gerecht wird, wie den wirtschaftlichen Erfordernissen eines schnelllebigen Marktes.
Sicherheit in der Entsorgung und Kontinuität in der Dienstleistung sollen durch diesen Schritt gewahrt werden. Als kommunales Unternehmen hat sich der ZBG schon früh dem Wettbewerb gestellt und hohe Qualitäts- und Umweltstandards festgelegt. Seit dem Jahr 2018 trägt der Betrieb daher auch das Qualitätszertifikat „Entsorgungsfachbetrieb (EfB)“, was ein Beleg für die Erfüllung hoher Anforderungen an Arbeitssicherheit und rechtlicher Standards dargestellt. Fortan werden die Voraussetzungen hierfür jährlich im Rahmen eines Audits durch eine unabhängige Überwachungsorganisation überprüft und der Betrieb regelmäßig neu zertifiziert.
Im Jahr 2002 wurde das Aufgabenspektrum des ZBG um die Aufgabe der Grünflächenunterhaltung erweitert, so dass sich der ZBG fortan unter anderem auch für die Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze, den Betrieb der zoologischen Anlagen, die Umsetzung der Baumschutzsatzung sowie die Friedhofsunterhaltung verantwortlich zeigt. Im Jahr 2005 übernahm der ZBG zudem noch das Bestattungswesen.