Belegung: zwei Urnen
Es können zwei Urnen in den Urnenkammerwahlgräbern beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht beträgt bei Ersterwerb 33 Jahre. Die Standardplatten, die diese Nischen verschließen, können wie bei einem Grabstein gestaltet werden oder durch eine andere individuelle Platte ausgetauscht werden. Es muss jedoch eine Personalisierung erfolgen.
Vor der Urnenwand können Gestecke oder Blumen abgelegt und Kerzen aufgestellt werden.