Urnengrabstätten – Pflege durch den ZBG

Wählen Sie eine liebevoll gepflegte Urnengrabstätte auf unseren Friedhöfen.

Urnenkammerwahlgräber

Belegung: zwei Urnen

Es können zwei Urnen in den Urnenkammerwahlgräbern beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht beträgt bei Ersterwerb 33 Jahre. Die Standardplatten, die diese Nischen verschließen, können wie bei einem Grabstein gestaltet werden oder durch eine andere individuelle Platte ausgetauscht werden. Es muss jedoch eine Personalisierung erfolgen.

Vor der Urnenwand können Gestecke oder Blumen abgelegt und Kerzen aufgestellt werden.

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Urnenkammerreihengräber

Belegung: eine Urne

In einem Urnenkammerreihengrab kann eine Urne beigesetzt werden. Es ist keine Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich und sie werden der Reihe nach vergeben. Standardplatten, die personalisiert werden müssen, sind ebenfalls, wie die Ablagen vor den Kammern bei den Urnenkammerwahlgräbern, vorhanden.

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Urnen-Baumwahlgräber

Belegung: 4 Urnen übereinander

Urnen- Baumwahlgräber sind pflegefreie Urnengräber für bis zu 4 Urnen übereinander in einer Edelstahlröhre mit einem Durchmesser von 25 cm. Daher können für die Beisetzung nur Urnen mit einem kleineren Durchmesser zugelassen werden. Es dürfen nur Bio- Schmuckurnen und Bio- Aschekapseln beigesetzt werden. Als Grabmal wird die Bronzeverschlussplatte verwendet, die mit Namensschildern versehen werden kann.

Schriftart,-farbe und –größe der Bronzeverschlussplatte, sowie die Art und Gestaltung des Grabes bestimmt die Friedhofsverwaltung. Es sind maximal 30 Schriftzeichen pro Zeile auf dem Namensschild vorgesehen. Das Nutzungsrecht beträgt 33 Jahre und ist verlängerbar. Alle notwendigen Arbeiten obliegen ebenfalls der Friedhofsverwaltung. Das Ablegen von Grabschmuck erfolgt auf den dafür zugelassenen Flächen. Aufstellen von zusätzlichen Grabmalen oder eine gärtnerische Tätigkeit sind nicht möglich.

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Baumgräber

Belegung: eine Urne

Baumgräber sind Urnenreihengrabstellen unter Baumbestand. Die Namen der Verstorbenen werden auf einem gemeinsamen Gedenkstein angebracht. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Diese Beisetzungsform gibt es nur auf den Friedhöfen in Rentfort und Brauck.

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Gemeinschaftsgräber ohne namentliche Kennung

Belegung: eine Urne

Dies sind Grabstätten für Aschebeisetzungen ohne namentliche Kennung. Die Beisetzung kann in An- und Abwesenheit von Angehörigen erfolgen. Für das Abstellen von Blumenschmuck oder Kerzen steht eine kleine gepflasterte Fläche zur Verfügung. Die Nutzungszeit ist nicht verlängerbar.


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Anonymes Urnengrabfeld

Belegung: eine Urne

Dies sind Grabstätten für Aschebeisetzungen ohne namentliche Kennung.Die Beisetzung erfolgt ohne eine Schmuckurne und ohne Beisein Dritter. Den Termin legt die Friedhofsverwaltung im dafür gesetzlichen Rahmen fest. Trauerfeiern können in den Trauerhallen des jeweiligen Bestattungsbezirkes in Mitte, Brauck oder Rentfort erfolgen, beigesetzt wird jedoch nur auf dem Friedhof in Gladbeck-Rentfort. Für das Abstellen von Blumenschmuck oder Kerzen steht eine kleine Fläche zur Verfügung. Die Nutzungszeit ist nicht verlängerbar.


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Ansprechpartner

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Gabriele Fuhge

Bestattungswesen ­ ed.kcebdalg-bz(ta)eghuf.eleirbag
­ 02043 / 99 21 10
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Sabine Hein

Bestattungswesen ­ ed.kcebdalg-bz(ta)nieh.enibas
­ 02043 / 99 20 72
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Philipp Lange

Bestattungswesen ­ ed.kcebdalg-bz(ta)egnal.ppilihp
­ 02043 / 99 2897

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